Die Betriebshaftpflichtversicherung dient der Existenzsicherung, indem sie vor unvorhersehbaren und damit nicht kalkulierbaren Ansprüchen schützt.
Sie bietet dem Versicherungsnehmer und seinen Mitarbeitern Versicherungsschutz für den Fall, dass Dritte Schadenersatzansprüche aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen
Inhalts erheben, die im Zusammenhang mit dem Betrieb und seinen branchenüblichen Nebenrisiken stehen.
Das sind insbesondere Personen- und / oder Sachschäden, die verursacht werden können durch:
die Betriebsstätte einschließlich umweltrelevanter Anlagen;
die Herstellung und Lieferung mangelhafter Erzeugnisse oder Erbringung von (Dienst-) Leistungen;
Umwelteinwirkungen auf Boden, Luft oder Wasser (einschließlich Gewässer);
Der Versicherungsschutz umfasst im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte:
die Prüfung der Haftungsfrage;
die Regulierung berechtigter Ansprüche;
die Abwehr unberechtigter Ansprüche
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