Wer täglich wichtige unternehmerische Entscheidungen zu treffen hat, stellt häufig die persönlichen
Belange in den Hintergrund. Dabei sollten sich insbesondere Gesellschafte r- Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften mit Sorgfalt der Gestaltung und Finanzierung ihrer eigenen betrieblichen Altersversorgung widmen.
Steuerlich gilt der Gesellschafter- Geschäftsführer als Arbeitnehmer. Er kann also wie jeder andere Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung erhalten. Auch steuerlich bietet dies mitunter erhebliche Vorteile.
Bitte senden Sie mir unverbindlich mehr Informationen zur Gesellsch. / Geschäftsf. – Vorsorge zu !