Der Schutz der Belegschaft
Das größte Kapital Ihres Unternehmens sind qualifizierte, treue und motivierte Mitarbeiter -
insbesondere in Zeiten verschärften Wettbewerbs.
Dass die Attraktivität eines Arbeitsplatzes nicht nur nach Gehalt und Betriebsklima, sondern vermehrt
nach der Qualität des sozialen Umfeldes bewertet wird, das wissen Sie als Betriebsinhaber gewiss
schon lange.
Genau hier liegen dann auch die Pluspunkte, die den Sinn einer Gruppen-Unfallversicherung
ausmachen:
Starke Bindung Ihrer Mitarbeiter - geringe Fluktuation.
Identifikation der Belegschaft mit Ihrem Unternehmen.
Deutlicher Beleg Ihrer sozialen Verantwortung als Arbeitgeber.
Gezielte Motivation einzelner Mitarbeiter.
Senkung der Ausfallzeiten.
Ihr Vorteil liegt im Beitrag - vor allem, wenn Sie diesen steuerlich nutzen.
Bereits ab drei Personen sind Sie eine "Gruppe", selbst dann, wenn der Inhaber mit seinem eventuell
mitarbeitenden Ehepartner versichert werden sollen. Aus steuerlicher Perspektive gelten die Beiträge
zur Gruppen-Unfallversicherung beim Arbeitgeber zumeist als "Arbeitslohn" und sind daher in vollem
Umfang abzugsfähig.
Bitte senden Sie mir unverbindlich mehr Informationen zur Gruppen-Unfallversicherung zu !