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Gruppen-Unfallversicherung

 

Der Schutz der Belegschaft
Das größte Kapital Ihres Unternehmens sind qualifizierte, treue und motivierte Mitarbeiter - insbesondere in Zeiten verschärften Wettbewerbs.
Dass die Attraktivität eines Arbeitsplatzes nicht nur nach Gehalt und Betriebsklima, sondern vermehrt nach der Qualität des sozialen Umfeldes bewertet wird, das wissen Sie als Betriebsinhaber gewiss schon lange. Genau hier liegen dann auch die Pluspunkte, die den Sinn einer Gruppen-Unfallversicherung ausmachen:



Ihr Vorteil liegt im Beitrag - vor allem, wenn Sie diesen steuerlich nutzen.
Bereits ab drei Personen sind Sie eine "Gruppe", selbst dann, wenn der Inhaber mit seinem eventuell mitarbeitenden Ehepartner versichert werden sollen. Aus steuerlicher Perspektive gelten die Beiträge zur Gruppen-Unfallversicherung beim Arbeitgeber zumeist als "Arbeitslohn" und sind daher in vollem Umfang abzugsfähig.

 

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