Als Veranstalter tragen Sie und alle zur Durchführung und Überwachung der Veranstaltung
eingesetzten Mitarbeiter und Hilfskräfte dafür Sorge, dass niemand zu Schaden kommt.
Wird allerdings durch Unvorsichtigkeit, Leichtsinn oder Vergesslichkeit einem anderen Schaden
zugefügt, haften Sie als Veranstalter.
Die Haftpflichtversicherung kann einen Schaden zwar nicht verhindern, schützt aber vor den
finanziellen Folgen.
Unser Versicherungsschutz ist umfassend. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der
Durchführung der Veranstaltung.
Bitte senden Sie mir unverbindlich mehr Informationen zur Veranstaltungshaftpflicht zu !