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Veranstaltungshaftpflicht

 

Als Veranstalter tragen Sie und alle zur Durchführung und Überwachung der Veranstaltung eingesetzten Mitarbeiter und Hilfskräfte dafür Sorge, dass niemand zu Schaden kommt.
Wird allerdings durch Unvorsichtigkeit, Leichtsinn oder Vergesslichkeit einem anderen Schaden zugefügt, haften Sie als Veranstalter.
Die Haftpflichtversicherung kann einen Schaden zwar nicht verhindern, schützt aber vor den finanziellen Folgen.
Unser Versicherungsschutz ist umfassend. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Durchführung der Veranstaltung.

 

Bitte senden Sie mir unverbindlich mehr Informationen zur Veranstaltungshaftpflicht zu !