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Private Haftpflicht

 

Nach dem Gesetz haftet jeder für Schäden, die er verursacht hat. Und dies in voller Höhe seines bereits vorhandenen und zukünftigen Vermögens bis auf die Pfändungsfreigrenze.

Denn Haftpflicht bedeutet Verpflichtung zum Schadensersatz.

Der Geschädigte hat gegen Sie als Verursacher einen Anspruch, dass ihm der entstandene Schaden in voller Höhe ersetzt wird. Dieser Anspruch ist gerichtlich einklagbar.
Einen Schaden zu verursachen, geht schneller als man denkt. Und auch die Schadenssumme ist nach oben hin offen.
Deshalb ist eine Haftpflichtversicherung für jedermann empfehlenswert. Egal, ob man sich als Fußgänger oder als Radfahrer im Verkehr bewegt oder seine Freizeit genießt - einen Schaden verursachen kann man überall.


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