Nach dem Gesetz haftet jeder für Schäden, die er verursacht hat. Und dies in voller Höhe seines bereits vorhandenen und zukünftigen Vermögens bis auf die Pfändungsfreigrenze.
Denn Haftpflicht bedeutet Verpflichtung zum Schadensersatz.
Der Geschädigte hat gegen Sie als Verursacher einen
Anspruch, dass ihm der entstandene Schaden in voller Höhe ersetzt wird. Dieser Anspruch ist
gerichtlich einklagbar.
Einen Schaden zu verursachen, geht schneller als man denkt. Und auch die Schadenssumme ist nach
oben hin offen.
Deshalb ist eine Haftpflichtversicherung für jedermann empfehlenswert. Egal, ob man
sich als Fußgänger oder als Radfahrer im Verkehr bewegt oder seine Freizeit genießt - einen Schaden
verursachen kann man überall.
Bitte senden Sie mir unverbindlich mehr Informationen zur privaten Haftpflicht zu !