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Riester-Rente

 

STAATLICHE FÖRDERUNG:
ZUSÄTZLICHE ALTERSVORSORGE / RIESTER - RENTE

Seit 2002 gibt es bei der privaten Altersvorsorge eine grundlegende und tief greifende Neuerung:
Der Staat fördert unter bestimmten Bedingungen die private zusätzliche Altersvorsorge auf zwei Wegen:
mit finanziellen Zuschüssen (Riester Zulagen) und mit Extra-Steuerersparnissen (zusätzlicher Sonderausgabenabzug). Das macht das notwendige Sparen für später bedeutend einfacher, lohnender und zuverlässiger. Weder das Sozialamt noch die Agentur für Arbeit (Arbeitsamt) greift auch dann nicht auf die Riester Rente zu, wenn der Versicherte Bezüge bekommen sollte. Das bedeutet, das die Riester-Rente Hartz IV sicher ist.

Des Weiteren besteht nun möglich bei der Riester-Rente eine Kapitalauszahlung von 30% bei Vertragsablauf zu beziehen.

 


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