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Sterbeversicherung

 

Nach dem Willen der Politik wurde das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen mittlerweile völlig abgeschafft. Ohne entsprechende Absicherung kann und wird es nunmehr unter Umständen passieren, dass sich bei einem Sterbefall in der Familie - welcher ja fraglos eines Tages auftreten wird - der überlebende Ehepartner, die Kinder, Eltern oder sonstige Hinterbliebene als Folge der Beisetzung beträchtlich verschulden müssen. Angehörige sind aber gesetzlich verpflichtet die Bestattungskosten zu zahlen.

Sie tun gut daran Vorzusorgen!

 


Bitte senden Sie mir unverbindlich mehr Informationen zur Sterbeversicherung zu !